AGB

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Mietbedingungen


1. Anmeldung und Bestätigung
Die Anmeldung ist Ihr verbindliches Angebot auf Buchung einer Ferienunterkunft. Die Buchung kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Vermieter zustande. Diese Annahme durch den Vermieter bedarf keiner bestimmten Form, sie erfolgt in der Regel jedoch durch eine schriftliche Bestätigung bei oder unverzüglich nach Ihrer Anmeldung.

2. Bezahlung
Bei Buchung ( Vertragsabschluss) mehr als 3 Monate vor Anreise beträgt die Anzahlung 25% des Gesamtpreises. Die Restzahlung wird fällig spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag ( eingehend auf dem Vermieter - Bankkonto). Ohne vollständige Zahlung des Mietpreises haben Sie keinen Anspruch auf Erbringung von Leistungen durch den Vermieter . Bei Buchung weniger als 3 Monate vor dem vereinbarten Anreisetag, wird die Bezahlung einzellvertraglich geregelt.

3. Rücktritt Sie können bis Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem Vermieter von der Buchung zurücktreten. Dem Vermieter steht beim Rücktritt eine Entschädigung zu. Die Entschädigung beträgt nachstehende Pauschale:
a) bis 60 Tage vor Mietbeginn 25 % des bestätigten Preises
b) ab 59. Tag vor Mietbeginn 50 % des bestätigten Preises
c) ab 35. Tag vor Mietbeginn 80 % des bestätigten Preises
d) ab 10. Tag vor Mietbeginn 100% des bestätigten Preises
Es wir dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskosten - Versicherung abzuschließen. Diese können Sie bei der nachstehenden Versicherung bekommen: Hanse Merkur Reiseversicherung Tel.: 040-4119-1519
Ganz wichtig: innerhalb von 21 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages muss die Versicherung abgeschlossen werden, danach ist kein Versicherungsabschluss mehr möglich!!
Wir fügen die Bedingungen bei, oder sehen Sie im Internet unter www. hmrv.de nach.

4. Rechte im Schadensfall
Bei Schäden an der Mietsache die durch den Mieter entstehen, steht dem Vermieter Schadenersatzanspruch zu. Bitte schließen Sie eine private Haftpflichtversicherung ab. Haftbar für entstandene Schäden ist grundsätzlich der im Mietvertrag zu unterzeichnende Mieter. Bootsbenutzung unter Alkoholeinfluss:
Es ist , auch zu Ihrer eigenen Sicherheit, strengstens untersagt, unter Alkoholeinfluss mit den Booten zu fahren. Zuwiderhandlung kann im schlimmsten Fall zum vorzeitigen Auszug aus dem Haus führen.

5. Mietfahrzeuge/ Mietboote
Bitte überprüfen Sie in ihrem eigenen Interesse das Boot bei der Übernahme auf eventuelle Schäden. Dies gilt ganz besonders für die Schraube und die Außenbordmotoren. Melden Sie diese sofort dem Vermieter/ Einweiser. Bitte beachten Sie insbesondere, dass Sie eine Kreditkarte als Sicherheitsleistung für eventuell verursachte Schäden benötigen.

6. Haus und Boote
Der Mieter ist verpflichtet, Haus, Inventar, Boote und Motoren so schonend wie möglich zu behandeln. Er ist für beschädigtes oder verloren gegangenes Eigentum dem Eigentümer gegenüber immer ersatzpflichtig. Insbesondere für die Nutzung der Boote kann der Eigentümer vom Mieter vor Ort verlangen, eine entsprechende Sicherheitserklärung zu unterschreiben.

7. Kaution
Vom Vermieter der Boote/ Unterkünfte kann vor Ort eine angemessene Kaution verlangt werden. Wir empfehlen ihnen deshalb das Mitführen einer Kreditkarte, da die Kaution andernfalls in bar hinterlegt werden muss.

8. Reinigung der Unterkünfte und Boote
Die Unterkünfte und das Inventar sind schonend zu behandeln. Am Abfahrtstag ist das Haus in einem besenreinen Zustand zu verlassen. Das heißt z.B. das Geschirr ist gespült und weggeräumt, das Haus ist gefegt und der Müll entsorgt. Die Boote sind nach der letzten Ausfahrt zu reinigen. Der Preis für Endreinigung muss in jedem Fall bezahlt werden .

9. Gerichtsstand
Der Reisende/ Mieter kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von dem Vermieter gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz vom Vermieter maßgebend.

10. Anwendbares Recht
Auf den Mietvertrag findet deutsches Recht Anwendung



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aktualisiert: 10.07.2024