Zollbestimmungen für Norwegen
Norwegische Zollbestimmungen
Norwegen ist nicht Mitglied in der EU. Das ist ein Faktum, auf das man spätestens an der Grenze aufmerksam wird. Es gibt recht umfassende Regeln, was und wie viel man nach Norwegen mitnehmen darf. Vielen erscheinen die aufgeführten Mengen bei diversen Genussmitteln zu gering und der ein oder andere sieht sich zum Schmuggeln verleitet.
Davon jedoch kann ich nur intensiv abraten. Auch wenn die Grenzkontrollen auf den ersten Blick nicht besonders streng scheinen, so existieren sie. Und wenn man beim Schmuggeln erwischt wird, sind die Strafen dafür in Norwegen sehr empfindlich und können ein sehr tiefes Loch in jede Urlaubskasse reisen.
Das Argument, man muss ja schmuggeln weil in Norwegen alles so teuer ist, ist ziemlicher Quatsch. Gerade in den letzten Jahren hat sich einiges getan. In Deutschland sind alle Preise nach oben gegangen, in Norwegen hingegen sind viele Dinge billiger geworden. Das Endergebnis ist, dass beide Länder preislich einander sehr nahe gekommen sind und dass die Preisunterschiede nicht mehr so groß sind, dass man sein Fahrzeug illegal mit Lebens- und Genussmitteln volladen muss.
Hier nun die Zollbestimmungen für Reisen nach Norwegen:
Einfuhrgrenze
Bei der Einreise darf man Waren im Wert von 6000 norwegischen Kronen zoll- und steuerfrei einführen.
Hat man sich kürzer wie 24 Stunden außerhalb Norwegens aufgehalten, liegt die Einfuhrgrenze bei 3000 Kronen
Alkohol
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent Alkohol und höchstens 60 Volumenprozent und 1 1/2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent und höchstens 22 Volumenprozent
ODER 3 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent und höchstens 22 Volumenprozent.
2 Liter Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent
ODER 2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent und höchstens 4,75 Volumenprozent.
Dies bedeutet, dass man z. B. 4 Liter Bier mitbringen kann, wenn dies bei der Einreise das einzige alkoholische Getränk ist.
Zusätzlich zu den aufgeführten Mengen die man zoll- und steuerfrei einführen darf, gibt es noch die Möglichkeit mehr Alkohol mit nach Norwegen zu nehmen und diesen dort zu verzollen. Die erlaubten Mengen für die so genannte Vereinfachte Verzollung und die Gebührensätze kann man auf der Internetseite vom Zoll nachlesen.
Wichtig!
Alkohol und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Die Altersgrenze für die Einfuhr von alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent ist 20 Jahre.
Tabakwaren
200 Zigaretten oder 250 Gramm anderer Tabakerzeugnisse, und 200 Blatt Zigarettenpapier.
Tabakerzeugnisse dürfen nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden.
Fleisch, Fleischwaren und Käse
Insgesamt 10 kg Fleisch, Fleischwaren und Käse
diese Regelung gilt jedoch nicht für Hunde und Katzenfutter.
Treibstoff
Bis zu 600 Liter in den serienmäßig eingebauten Kraftstofftanks des Beförderungsmittels. Zusätzlich dürfen pro Beförderungsmittel 10 Liter Kraftstoff in einem zugelassenen Reservekanister mitgeführt werden.
Obst und Gemüse
Reisende können Obst, Beeren, Pflanzen und Pflanzenteile für den persönlichen Verbrauch auch ohne Pflanzengesundheitszeugnis mitbringen.
Die Erlaubte Menge sind bis zu 10 Kilo Obst, Gemüse und Beeren.
Wichtig! Kartoffeln dürfen nicht eingeführt werden!
Folgende Waren darf man NICHT ohne Genehmigung nach Norwegen einführen!
Betäubungsmittel, Arzneimittel und Gifte (Erlaubt sind Medikamente in kleineren, dem persönlichen Bedarf entsprechenden Mengen.)
Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 60 Vol.-% Alkohol
Waffen und Munition
Feuerwerkskörper
Kartoffeln
Säugetiere, Vögel und exotische Tiere
Pflanzen bzw. Pflanzenteile, die zum Anbau bestimmt sind.
Der Zoll
Die hier aufgeführten Angaben sind eigentlich die wesentlichsten Bestimmungen die für Norwegenreisende von Bedeutung sind. Wer noch mehr und genauere Infos haben will, kann sich direkt auf der deutschsprachigen Internetseite vom norwegischen Zoll informieren.
Ein paar Anmerkungen am Schluss
Auf Grund der hohen Alkoholpreise taucht immer wieder die Frage auf, was passiert wenn man erwischt wird? Und besteht überhaupt die Gefahr, dass man erwischt wird? So streng sieht das doch bei der Einreise alles gar nicht aus, oder?
Zum einen muss man immer darauf gefasst sein, das man kontrolliert werden kann. Die Leute vom Zoll haben auch ihre Hausaufgaben gemacht und stehen nicht nur da um die Leute durchzuwinken. In der Regel kennen die ihre Pappenheimer und wenn man in den Zollstatistiken sieht, wie viel Alkohol regelmäßig beschlagnahmt wird, sieht man, dass Schmuggel sich nicht lohnt.
Alles, was man über die erlaubten max. Mengen dabei hat, muss man bezahlen, und das ist nicht billig. Darüber hinaus wird alles, was über der max. Menge liegt beschlagnahmt. Ebenso kann man wenn man auf dem Landweg einreist, nicht gegen Kontrollen gefeit sein, denn auch dort wird kontrolliert und die Konsequenzen können schwerwiegender sein, wie man das im ersten Moment glaubt.
Schmuggel gilt nicht als Kavaliersdelikt sondern ist eine Straftat.
Ab dem 1. Juni 2006 ist es nicht gestattet, mehr als 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person aus Norwegen auszuführen. Die Fischereibehörden fordern jeden Angelsportler dazu auf, die auch für Berufsfischer geltenden Vorschriften zur Mindestgröße der Fische einzuhalten.
06.06.2006 :
Wer in norwegischen Gewässern angelt, ist mitverantwortlich für die Erhaltung der natürlichen Ressourcen der norwegischen Küstengebiete für heutige sowie künftige Generationen.
Angelausrüstung
Ausländische Staatsbürger ohne festen Wohnsitz in Norwegen dürfen sich mit Handausrüstung (Schnur, Schleppangel oder Angel) als Sportangler betätigen, ihren Fang jedoch nicht verkaufen.
Ausfuhrbeschränkung für Fisch und Fischprodukte
Es ist nicht gestattet, mehr als 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person aus Norwegen auszuführen.
- Die Ausfuhrbeschränkung gilt für den Fang, den Sportangler im Meer im Bereich norwegischer Hoheitsgewässer machen.
- Die Ausfuhrbeschränkung gilt für ganze bzw. ausgenommene Fische sowie für verarbeitete Produkte wie etwa Fischfilet.
- Fisch oder Fischprodukte, die nachweislich bei einem registrierten Gewerbebetrieb erworben wurden, werden der erlaubten Menge nicht zugerechnet.
- Ungeachtet der Ausfuhrbeschränkung darf ein Angler zusätzlich zu der erlaubten Menge einen ganzen Fisch (als Trophäe) mitnehmen.
- Süßwasserfische sowie Lachs, Forelle und Saibling werden der erlaubten Ausfuhrmenge nicht zugerechnet.
- Die Ausfuhrbeschränkung gilt für alle, auch für norwegische Staatsangehörige.
- Bei Verstoß kann der unerlaubte Fang beschlagnahmt werden.
- Die Zollbehörden überwachen die Einhaltung dieser Bestimmungen.
Der Zweck dieser Ausfuhrbeschränkung ist es, einem Fischereitourismus vorzubeugen, der mit großen Fangmengen lockt. Die Ausfuhrbeschränkung stellt keine Fangquote dar. Die Fischereibehörden appellieren jedoch an die Angeltouristen, den Angelsport verantwortungsbewusst auszuüben.
Mindestgrößen
Die Fischereibehörden fordern jeden Angelsportler dazu auf, die auch für Berufsfischer geltenden Vorschiften zur Mindestgröße der Fische einzuhalten.
Im Folgenden sind Beispiele für Arten mit entsprechenden Mindestgrößen aufgelistet, die von Berufsfischern nicht unterschritten werden dürfen.
Die Länge des Fisches wird von der Maulspitze bis zum Ende der äußersten Strahlen der Schwanzflosse gemessen.
Norwegisches Ministerium für Fischerei und Küste