AGBs Ferienwohnung Ferienhaus Lunde Ölenfjord in Norwegen
AGBs Ferienwohnung am Ölenfjorden in Norwegen
AGBs Ferienwohnung am Vindafjorden in Norwegen
Mietbedingungen
1. Anmeldung und Bestätigung
Die Anmeldung ist Ihr verbindliches Angebot auf Buchung einer Ferienunterkunft.
Die Buchung kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Vermieter zustande. Diese Annahme durch den Vermieter bedarf keiner bestimmten Form, sie erfolgt in der Regel jedoch durch eine schriftliche Bestätigung bei oder unverzüglich nach Ihrer Anmeldung.
2. Bezahlung
Bei Buchung ( Vertragsabschluss) mehr als 3 Monate vor Anreise beträgt die Anzahlung 25% des Gesamtpreises.
Die Restzahlung wird fällig spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag ( eingehend auf dem Vermieter - Bankkonto).
Ohne vollständige Zahlung des Mietpreises haben Sie keinen Anspruch auf Erbringung von Leistungen durch den Vermieter .
Bei Buchung weniger als 3 Monate vor dem vereinbarten Anreisetag, wird die Bezahlung einzellvertraglich geregelt.
3. Rücktritt
Sie können bis Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem Vermieter von der Buchung zurücktreten. Dem Vermieter steht beim Rücktritt eine Entschädigung zu. Die Entschädigung beträgt nachstehende Pauschale:
a) bis 60 Tage vor Mietbeginn 25 % des bestätigten Preises
b) ab 59. Tag vor Mietbeginn 50 % des bestätigten Preises
c) ab 35. Tag vor Mietbeginn 80 % des bestätigten Preises
d) ab 10. Tag vor Mietbeginn 100% des bestätigten Preises
Es wir dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskosten - Versicherung abzuschließen. Diese können Sie bei der nachstehenden Versicherung bekommen:
Hanse Merkur Reiseversicherung Tel.: 040-4119-1519
Ganz wichtig: innerhalb von 21 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages muss die Versicherung abgeschlossen werden, danach ist kein Versicherungsabschluss mehr möglich!!
Wir fügen die Bedingungen bei, oder sehen Sie im Internet unter
www. hmrv.de nach.
4. Rechte im Schadensfall
Bei Schäden an der Mietsache die durch den Mieter entstehen, steht dem Vermieter Schadenersatzanspruch zu. Bitte schließen Sie eine private Haftpflichtversicherung ab.
Haftbar für entstandene Schäden ist grundsätzlich der im Mietvertrag zu unterzeichnende Mieter.
Bootsbenutzung unter Alkoholeinfluss:
Es ist , auch zu Ihrer eigenen Sicherheit, strengstens untersagt, unter Alkoholeinfluss mit den Booten zu fahren. Zuwiderhandlung kann im schlimmsten Fall zum vorzeitigen Auszug aus dem Haus führen.